Driverslog Fahrtenbuch Reisekosten

 

Steuerliche Anerkennung

Immer wieder steht die Frage im Raum, ob elektronisch geführte Fahrtenbücher vom Finanzamt anerkannt werden.

Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben (IV A 6 – S 2177 – 1/02 Tz. 18) vom 21.01.2002 festgelegt, dass ein elektronisches Fahrtenbuch anzuerkennen ist, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.

Wichtige Informationen zur steuerlichen Anerkennung von elektronischen Fahrtenbüchern

Aktuelles BFH-Urteil

Nach einem aktuell vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Urteil zur Dienstwagenbesteuerung kann ein Arbeitnehmer die einzelnen Betriebskosten (z.B. Benzin), wenn er sie selbst tragen muss, nun laut BFH nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn der Nutzungsvorteil nach der Fahrtenbuch-Methode - und nicht nach der 1%-Methode - berechnet wird.

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
BFH, Urteil v. 9.11.2005, VI R 27/05 (veröffentlicht am 1.3.06)

(16. November 2005 - VI R 64/04 / 16. März 2006 - VI R 87/04)

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben.

Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch enthält folgende Angaben:

  • Datum der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
  • Startort, Zielort und ggf. Umweg
  • Reisezweck und besuchte Firma bzw. Person
  • Kilometerstand am Ende der Fahrt

Zur Verhinderung von Manipulationen ist die geschlossene Form der Aufzeichnung erforderlich, sodass Änderungen, Streichungen und Ergänzungen erkennbar sind.

Folgende Aufzeichnungsarten werden nicht anerkannt:

  • Lose Notizzettel
  • Ausdrucke aus Tabellenkalkulationsprogrammen
  • Verweise auf andere Unterlagen

Auszug aus dem Urteil vom 4.2.2010 vom FG Münster

Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch kann für Zwecke der Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung nur dann anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten - steuerlich relevanten - Daten ausgeschlossen sind und die dem Nachweis dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen (BFH-Urteil vom 16.3.2006 VI R 87/04, BStBl. II 2006, 625), so das Urteil des FG Münster.

DriversLog erfüllt alle vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an ein Fahrtenbuch.